Buchhaltung

Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle

Wir haben die Möglichkeit aus elektronischen Bankkontoauszügen automatisch Buchungssätze zu erzeugen. Die Kontenbewegungen der Banken werden auf unser System übertragen. Sie können Ihre zusätzlichen Belege digitalisiert uns übergeben. Damit haben Sie einen Nachweis für das Finanzamt und die Belege verlassen nicht ihr Haus.

Sie erhalten aussagefähige Auswertungen, die Ihnen wertvolle Hinweise über die derzeitige Ertragssituation Ihres Unternehmens geben.

Sind alle Daten am Ende des Jahres verbucht, übermitteln wir an sie Ihren Steuerberater zur Erstellung der Steuerbilanz und übersenden die Erklärungen an das Finanzamt.

Die angebotene Dienstleistung im Bereich Buchhaltung beschränkt sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gemäß § 6 Nr. 3 StBerG und das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren der laufenden Lohnabrechnungen sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG. Es findet keine Steuerberatung statt.